Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Auf dieser Seite werden sämtliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) des Marktes Leuchtenberg eingestellt, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. Nach Rechtskraft können die Bauleitpläne unter www.leuchtenberg.de/leben-in-leuchtenberg/baugebiete/ abgerufen werden.

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ mit gleichzeitiger 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktrat der Marktgemeinde Leuchtenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen.

Genehmigung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB

 

Mit Schreiben vom 01.10.2024 Nr. 42/6100-02-30 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Genehmigung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Wittschau“ wirksam.

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB

 

Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ mit gleichzeitiger 2. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „Buchbühl“ im Ortsteil Michldorf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und Art. 23 GO

 

Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Hohen Stein“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Ringlbrunnen III“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Am Ringlbrunnen III“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft

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